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AGB

 Hundepension Gabellohe

Inhaberin: Anja Scheidler

Adresse: Gabellohe 2

95505 Immenreuth

Telefon: 0151-23582731

E-Mail: hundpension-gabellohe@gmx.de

Website: www.hundepension-gabellohe.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: November 2023


1.Betreuungsvertrag:

    1. Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundepension Gabellohe wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages, weist die Hundepension Gabellohe jeden Hundehalter ausdrücklich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ hin. Jeder Tierhalter der mit der Hundepension Gabellohe einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung, der hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden.

    2. Die Hundepension Gabellohe gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier, während des Aufenthalts eine artgerechte Haltung, sowie reichlich Auslauf, Pflege, Futter, evtl. Medikamentengabe und Zuneigung.

    3. Der Tierhalter wird durch die Hundepension benachrichtigt, wenn bei seinem Tier, gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnlich Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Handynummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension auch den Tierhalter täglich erreichen kann. Eine Telefonnummer von Personen, die in der Abwesenheit des Hundehalters, über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen könne, sind ebenfalls zu hinterlegen.

    4. Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeit seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

    5. Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung abgeben wird, Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen Tieren und deren Verletzungsfolgen.

    6. Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch die angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.

    7. Die Haftung der Pension für Schäden aller Art wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter/Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthalts in der Pension evtl. Menschen, anderen Hunden/Tieren oder Gegenständen vom Tier verursacht wurden. Darin sind auch Schäden an der Pension selbst (z.B. Hundebett zerfressen, Wände zerkratzen etc.) eingeschlossen.

    8. Ein Probetag wird seitens der Hundepension Gabellohe ausdrücklich empfohlen und erwünscht.




2.Tierarztkosten


    1. Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfungen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Hundepension vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Hundepension übernimmt keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthalts bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine vorbeugende Flohbehandlung (2 Tage vor der Hundepension) durchgeführt wurde. Sollte bei Ihrem Tier während der Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, tragen Sie die Kosten der Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Pension!!!

    2. Falls Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthalts verletzt oder erkrankt, ist die Pension berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Sämtliche hierfür entstandenen Kosten, werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

    3.  Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Pensionsinhaberin! Sollte vorher nichts mündliches vereinbart sein, werden wir das Tier in die Tierbeseitigungsanlage bringen lassen. Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten.



3.Betreuungspreis

    1. Der Tierhalter verpflichtet sich, die auf dem Betreuungsvertrag genannten Betreuungspreise zu bezahlen. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt eine zusätzliche Tagespauschale von den Kosten (siehe Preisliste für Tierpension) an.

    2. Der Tierhalter verpflichtet sich, dass Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle einer Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen unwiderruflich an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten (siehe3.1) vollständig vom Halter übernommen.

    3. Die angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist vor Antritt der Betreuungsphase, jedoch spätestens am Anreisetag, zu begleichen.

    4. Das Futter ist in ausreichender Menge mit Mengenangabe mitzubringen. Im Falle,dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für das Futter welches wir ihm aus unserem Angebot verabreichen.




4.Auslauf

    1. Der Hund darf sich während des Aufenthalts in der Pension in Rudelhaltung, im eingezäunten Gelände frei bewegen. Dies sollte dem Hundehalter bewusst sein, dass es hierbei auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann.

    2. Täglicher Auslauf in der umliegenden Umgebung wird von mir mit oder ohne Leine durchgeführt. Sollte der Hund trotzdem weglaufen, trägt der Halter hier die Verantwortung, es sei denn, die Tierpension hat grob fahrlässig gehandelt.





5.Öffnungszeiten:

    1. Besuchs-, Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren.

    2. Unser aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.



6.Halter

    1. Der Hundehalter versichert hiermit, Eigentümer des genannten Tieres zu sein. Mit der Unterschrift erklärt sich der Halter mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum von ihm benannten Tier.

7. Sonstiges

             1. Ein aktueller Impfausweis bzw. der EU - Heimtierausweis ist vorzuweisen. Inkl. Zwingerhustenimpfung.

             2. Der Hund sollte kurz vor Aufenthaltsbeginn entwurmt werden. 

             3. Der Hund sollte kurz vor Aufenthaltsbeginn einen Floh- und Zeckenschutz bekommen. 

             4. Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des                                 Vertrages ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden,                   die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden. 

             5. Verschmutzungen des Hundes bei Aktivitäten oder schlechten Wetter können nicht ausgeschlossen werden. 

             6. Der Besitzer bestätigt das sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt. 

             




7.Stornierungskosten

Stornierung bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden Stornierungskosten von 20% des Entgeldes fällig.

Stornierung bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden Stornierungskosten von 50 % des Entgeldes fällig.

Stornierung bis 3 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden Stornierungskosten von 100% des Entgeldes fällig.


Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vorgegebenen Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension Gabellohe vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens 2 Wochen nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins, außer der Vertrag wurde verlängert, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund zu vermitteln. 



Was sollten Ihre Vierbeiner mitbringen?

  • den gültigen Impfausweis mit Zwingerhustenimpfung

  • eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung

  • eine Telefonnummer von Personen, die Ihren Hund im Notfall abholen können

  • ausreichend Futter

  • evtl. Medikamente mit Medikamentenplan

  • Halsband und Leine